Leistungen

Liebevoll betreut werden - mit Heimvorteil

Ziel und Zweck unserer Arbeit ist die umsichtige, liebevolle Betreuung hilfsbedürftiger Menschen in ihrer vertrauten Umgebung zu Hause, damit ihre Lebensqualität auch im Alter erhalten bleibt.

Gleichzeitig helfen wir den meist stark belasteten Angehörigen, schnell und unkompliziert eine bedarfsgerechte, zuverlässige Entlastung für sich selbst im Haushalt zu etablieren, ohne dabei das Budget über die Maßen zu strapazieren.

Die Betreuungsleistungen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen und Wünschen sowie den gesundheitlichen Erfordernissen und konzentrieren sich auf eine Grundversorgung der zu betreuenden Peson. Eine medizinische Versorgung (z.B. Spritzen, Wundversorgung) oder Leistungen der Behandlungspflege sind ausgenommen. Hierfür ist ein Zusammenwirken mit ambulanten Pflegediensten erforderlich.

Die von uns vermittelten Pflegekräfte sind erfahren und vertraut mit allen anfallenden Tätigkeiten im Rahmen einer sog. „24-Stunden-Pflege“ und flexibel einsetzbar. Sie verfügen über leichte bis sehr gute Deutschkenntnisse. Und getreu dem Motto, dass sich alle Türen öffnen, wenn man freundlich ist, bringen sie menschliche Zuwendung, Aufmerksamkeit und ein Lächeln mit ins gemeinsame Zuhause.

Aufgabenbereiche

Hauswirtschaft: Einkaufen, Wohnungsreinigung, Wäsche waschen und Bügeln, Geschirr spülen, Betten beziehen, Aufräumen
Ernährung: Zubereitung der Mahlzeiten, Hilfestellung bei essen und trinken
Körperpflege: Grundpflege wie waschen, duschen, baden, Zähne putzen, kämmen, rasieren, Hilfe bei Toilettengang, Inkontinenzversorgung
Alltagsaktivitäten: Hilfe bei An- und Auskleiden, Bewegungstraining innerhalb der Wohnung, Begleitung bei Spaziergängen, Begleitung zum Arzt, Begleitung bei sozialen Kontakten (Familie, Freunde, Veranstaltungen), Kommunikation und Unterhaltung (Spiele u.a.)
Rufbereitschaft: (auch während der Nacht)

Vorgehensweise

Die passende Betreuung finden – ohne Risiko

Wir vermitteln Ihnen eine ganz auf Ihren Bedarf zugeschnittene Rund-um-die-Uhr Betreuung mit zuverlässigen, pflegeerfahrenen Kräften aus den EU-Ländern Osteuropas. Dabei arbeiten wir mit seriösen Dienstleistungsunternehmen zusammen, bei denen die Betreuerinnen/Betreuer fest angestellt und sozialversichert sind. Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen werden sie für die angeforderte Zeit und Leistung bei Ihnen tätig.

Grundlage ihrer Entsendung ist die Dienstleistungsfreiheit im Rahmen der EU-Osterweiterung, die es osteuropäischen Unternehmen erlaubt, Mitarbeiter zur Erbringung von Dienstleistungen grenzüberschreitend einzusetzen.

Durch unsere sorgfältige Vorauswahl von Anbieter und Personalangebot entsprechend Ihrer Wünsche und Anforderungen (s. Fragebogen) und die gesetzeskonforme Abwicklung gehen Sie keinerlei Risiko ein. Sie gewinnen eine „gute Fee“, die menschlich zu Ihnen passt, sich liebevoll um Sie kümmert und Sie letzten Endes auch weniger kostet als eine vergleichbare deutsche Pflegekraft oder eine Unterbringung im Heim.

So läuft das

1. Kontaktaufnahme

Sie übermitteln uns Ihre Anfrage (s. Kontaktformular) oder rufen uns an zwecks persönlicher Beratung Hotline: 0800 800 6660

2. Fragebogen

Wir schicken Ihnen unseren Fragebogen zur Ermittlung Ihrer konkreten Bedarfssituation (s.a. pdf-Formular zum downloaden). Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie uns bitte per Post, Fax oder Email zurück.

3. Persönliche Beratung und Abstimmung

Wir rufen Sie an, um evtl. Fragen zu klären und den weiteren zeitlichen Ablauf zu besprechen.

4. Personalvorschläge

Anhand Ihres Bedarfsprofils finden wir den geeigneten Anbieter und schon nach wenigen Tagen erhalten Sie von uns konkrete Vorschläge für passende Betreuungskräfte mit Foto, kurzem Lebenslauf, Angaben zu Erfahrungen in der Seniorenbetreuung, bisherigen Tätigkeiten und Sprachkenntnissen.

5. Annahme des Personalangebots

Sie entscheiden sich für eine der vorgeschlagenen Betreuerinnen/Betreuer oder bitten uns um neue Vorschläge.

6. Vertragsabschluss

Zwischen Ihnen und unserem osteuropäischen Kooperationspartner wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, der alle gewünschten Leistungen, Kosten und Termine regelt.

7. Anreise

Zum gewünschten Termin reist die Betreuerin an und zieht bei Ihnen ein.*)

8. Ansprechpartner

Für die gesamte Dauer der Betreuung sind wir Ihr direkter Ansprechpartner, der sich um alle Belange kümmert.

Die Schritte 1 – 5 sind für Sie kostenlos und unverbindlich!

*) In der Regel werden bei einer 24h-Betreuung zwei Betreuungskräfte eingesetzt, die im Wechsel von 2-4 Monaten bei Ihnen arbeiten. Wir sorgen dabei in enger Abstimmung mit unserem Kooperationspartner für einen reibungslosen Ablauf und eine lückenlose Betreuung.


Kosten / Zuschüsse

Pflegekosten senken – durch Auslandshilfe

Suchen Sie nach einem wirksamen Mittel gegen steigende Pflegekosten in Deutschland, haben Sie mit Betreuungskräften aus osteuropäischen EU-Ländern wie Polen eine bewährte und preisgünstige Alternative zur Hand.

Sind bei einer sog. „24-Stunden-Pflege“ mit deutschem Personal Kosten von mehr als 5.000 EUR einzuplanen oder bei Aufnahme in ein Pflegeheim mind. 2.500 EUR monatlich fällig, kommen Sie mit einer osteuropäischen Betreuerin, die rund um die Uhr für Sie da ist, mit mtl. 1.800 – 2.500 EUR* gut über die Runden (* abhängig von fachlicher Kompetenz , Sprachlevel und zuzgl. Kost und Logis).

Folgende Einzelkosten sind dabei zu berücksichtigen:

Die Höhe richtet sich nach den erwünschten Qualifikationen des Betreuers/in, Sprachniveau und dem benötigten Betreuungsaufwand und liegt in der Regel bei 1.800 – 2.500.- EUR incl. MwSt.
Diese Kosten werden Ihnen von unserem Partnerunternehmen im EU-Ausland in Rechnung gestellt. Sie beinhalten alle Abzüge wie Steuern, Kranken- und Sozialversicherung für das entsendete Personal.
Kost und Logis sind von Ihnen zu stellen und für die Betreuerin/Betreuer grundsätzlich frei.
Zu beachten ist, dass nach geltendem Recht auch für ausländische Pflegekräfte in Deutschland der jeweils aktuelle Mindestlohn gilt.

Die Kosten für An- und Abreise Ihrer Betreuerin/Betreuer tragen Sie als Auftraggeber. Sie belaufen sich auf ca. 100,-- bis 150.-- EUR.

Bei Zustandekommen des Betreuungsvertrages/Vertragsbeginn erheben wir eine einmalige Vermittlungsgebühr für unsere Leistungen wie Korrespondenz, Telefonate, Veranlassung der Vertragsdetails, Personalauswahl etc. in Höhe von 520,-- EUR zuzgl. MwSt. Diese Gebühr zählt pro Haushalt und gilt für die Laufzeit des Vertrages (max. 12 Monate), auch bei Wechsel einer Betreuungskraft. Bei Weiterführung oder Verlängerung des Vertrages über 1 Jahr hinaus wird die Vermittlungsgebühr erneut fällig.

Kosten senken: durch Pflegegeld, Verhinderungspflegegeld, steuerliche Vergünstigungen

Zur Teilfinanzierung der privaten Pflege und Betreuung können Sie von der Pflegekasse Geldleistungen für sog. „selbst beschaffte Pflegehilfen“ (Pflegegeld) in Anspruch nehmen, sofern eine Einstufung der zu betreuenden Person in einen Pflegegrad vorliegt. Eine direkte Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung ist nicht möglich, da es sich um eine Privatleistung handelt. Zudem werden Ihnen die sog. Pflegesachleistungen (bspw. für den ambulanten Pflegedienst) erstattet. Wir empfehlen Ihnen eine Vorabklärung bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse.

Geldleistung
ambulant
Sachleistung
ambulant
Entlastungsbetrag
ambulant (zweckgebunden)
Leistungsbetrag
bei vollstationärer Pflege
Pflegegrad 1 - - 125,- EUR 125,- EUR
Pflegegrad 2 316,- EUR 724,- EUR 125,- EUR 770,- EUR
Pflegegrad 3 545,- EUR 1363,- EUR 125,- EUR 1262,- EUR
Pflegegrad 4 728,- EUR 1693,- EUR 125,- EUR 1775,- EUR
Pflegegrad 5 901,- EUR 2095,- EUR 125,- EUR 2005,- EUR

Pflegegrad 1 gilt für Menschen, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen haben, jedoch schon, zumeist körperlich, eingeschränkt sind. Hier zahlt die Pflegeversicherung einen Entlastungsbetrag von 125,- EUR monatlich für zweckgebundene, ambulante Leistungen.

Wenn die Pflegeperson bspw. wegen Urlaub oder Krankheit verhindert ist, kann seit dem 1. Januar 2015 eine Ersatzpflege für längstens 42 Kalendertage pro Jahr in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass der/die Pflegebedürftige in einen Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft ist und zuvor mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung betreut wurde. Für diese sog. Verhinderungspflege, z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst, Angehörige oder Freunde, erstattet die Pflegekasse maximal 1.612,-- Euro/Jahr. Der Betrag kann durch maximal 50 % des noch nicht genutzten Anspruchs auf Kurzzeitpflege (bis zu 887 Euro) aufgestockt werden, so dass sich eine maximale Erstattung von 2.499,-- Euro pro Kalenderjahr ergibt. Das Verhinderungspflegegeld muss im Vorfeld bei der Pflegekasse beantragt werden. Im Einzelfall lassen sich auch bei Einsatz von osteuropäischen/polnischen Helfern Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen.

Die im Zusammenhang mit der Betreuung entstehenden Personalkosten und Reisekosten können auch bei ausländischen Dienstleistungsunternehmen mit 20 % (bis zu einem Betrag von 20.000 €) als "haushaltsnahe Dienstleistung" bei der Einkommenssteuererklärung/Lohnsteuer geltend gemacht werden. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 € von Ihrer Steuerschuld. Voraussetzung ist jedoch, dass alle steuerlichen Anforderungen erfüllt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Geltendmachung der Aufwendungen als "außergewöhnliche Belastung" bei der Steuererklärung. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Steuerberater im Einzelfall beraten.


Vorraussetzungen

Schnelle Hilfe bekommen – total legal

Der Einsatz einer deutschsprachigen Pflegekraft aus Osteuropa, ggfs. kombiniert mit einem ambulanten Pflegedienst für die medizinische Versorgung, gewährleistet ohne Frage eine sichere 24-Stunden-Betreuung mit eingeschlossenem Wohlfühlfaktor.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist, dass dies auf der Grundlage geltender Verordnungen und Gesetze passiert. Maßgebend sind hierzu die Beschäftigungsverordnung (BeschV) und das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) der Bundesrepublik Deutschland.

Als verantwortungsbewusstes und in der Seniorenpflege erfahrenes Vermittlungsunternehmen achten wir darauf, dass der Einsatz der von Ihnen ausgewählten Betreuungskraft im vollen Einklang mit den bestehenden gesetzlichen Vorgaben erfolgt.

Gesetzliche Bestimmungen

Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen einer Vermittlung von Betreuungs-/Pflegekräften aus dem Ausland durch die Agentur für Arbeit. Hierbei werden Sie direkter Arbeitgeber der Betreuerin/Betreuer mit allen Rechten und Pflichten. Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer unterliegen deutschem Arbeitsrecht.

Oder Sie beschäftigen eine ausländische Pflegekraft, die in Deutschland als selbständige Betreuerin arbeitet. Nach allgemeiner Rechtsauffassung dürfen solche Pflegekräfte nicht im Haushalt des Auftraggebers wohnen und müssen mehrere Auftraggeber haben, da sie sonst als scheinselbständig gelten.

Bei dem Entsendemodell, nach dem wir arbeiten, ist das Betreuungspersonal bei unserem osteuropäischen Kooperationspartner (Entsender) fest angestellt sowie sozial- und krankenversichert. Sie sind lediglich Auftraggeber und nicht in der Verantwortung als Arbeitgeber. Gegenüber dem Arbeitnehmer haben Sie kein Weisungsrecht. Dies hat nur das Entsendeunternehmen. Für Arbeits-, Ruhe- und Urlaubszeiten gelten die deutschen Gesetze.

Wichtig: Mit dem Formular E 101, das die Behörden bescheinigen, erfolgt der Nachweis über die Zahlung von Sozialversicherung im Heimatland.
Das A 1 Formular wird durch den polnischen Renten- u. Sozialversicherungsträger ausgestellt und bescheinigt die Sozialversicherung der Pflegekraft.

Häusliche Bedingungen

Eine gute Betreuung sichert die optimale Versorgung der Pflegeperson und fördert gleichzeitig zwischenmenschliche Beziehungen und das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien.
Sie braucht aber auch eine solide Basis für das Gelingen. Hierzu gehören:

  • die Bereitschaft, dem fremden Menschen aufgeschlossen zu begegnen
  • eine klare Freizeitregelung für die Betreuerin/Betreuer
  • eine angemessene Unterkunft / eigenes Zimmer in Haus oder Wohnung
  • Mitbenutzung der sanitären Einrichtungen im Haushalt
  • freie Kost und Logis
  • eine Regelung für Urlaub und evtl. Ausfallzeiten
  • die Tolerierung von Personalwechseln durch das entsendende Unternehmen.
    In der Regel wechseln sich zwei Betreuer in regelmäßigen Abständen bei ihrer Tätigkeit ab.

Zwischenlösungen

Wenn „Not am Mann ist“ und kurzfristig eine Betreuungslösung gefunden werden muss, die die Zeit bis zum Eintreffen des Personals aus Osteuropa überbrückt, sind verschiedene Alternativangebote eine gute Lösung in der Not:

Sie erfolgt teilstationär in hierfür qualifizierten Pflegeeinrichtungen. Eine nächtliche Betreuung ist möglich. Von der Pflegeversicherung werden je nach Pflegegrad Kosten bis max. 1.995,- Euro übernommen.

Sie erfolgt in entsprechenden stationären Einrichtungen und ist in der Regel auf vier Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. Seit dem 1. Januar 2016 besteht jedoch ein Anspruch auf bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege. Für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 5 werden pro Kalenderjahr maximal 1.774,--- Euro von der Pflegeversicherung erstattet. Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125,-- Euro monatlich einsetzen, um die Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.

Sie stellt kurzfristig einen Ersatz für bis zu sechs Wochen, wenn der pflegende Angehörige oder der Fremd-Betreuer verhindert ist. Die Betreuung kann durch einen ambulanten Pflegedienst, Einzelpflegekräfte oder Angehörige erfolgen. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige zuvor mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung betreut wurde. Für die 6-wöchige Ersatzpflege erstattet die Pflegeversicherung bis zu 1.612,-Euro pro Kalenderjahr. Die Leistungen der Verhinderungspflege stehen ab 1. Januar 2017 den Versicherten der Pflegegrade 2 bis 5 zu.


Über Uns

Seit vielen Jahren sind wir, die ProAgeMedia GmbH & Co.KG, als Dienstleistungsunternehmen im Seniorenmarkt erfolgreich aktiv. Unser Ziel, unsere Mission ist es, optimale Lösungen für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen zu finden und zu realisieren. Dazu tragen unsere verschiedenen Internetportale auf unterschiedliche Weise bei.

zuhause-liebevoll-betreut.de ist unser spezielles Angebot für die Vermittlung von Betreuungs- und Pflegekräften aus den osteuropäischen EU-Ländern als Alternative zur Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung und zur Entlastung pflegender Angehöriger.

seniorenplatz-vermittlung.de sucht für Sie den passenden Platz im Pflegeheim zur rechten Zeit

altenheime.de bietet Ihnen alle Informationen, um das bestgeeignete Altenheim für den Lebensabend zu finden

residenzen.de verschafft Ihnen mit seiner umfassenden Datenbank einen qualifizierten Überblick über das Angebot des betreuten Wohnens

pflegedienste.de erleichtert Ihnen die Suche nach einem geeigneten Anbieter ambulanter Pflege in Ihrer Region.

seniorenwohngemeinschaften.de ist unser Informationsportal über alternative Wohnformen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter, auch bei Pflegebedürftigkeit oder Demenz.

Profilbild Kurt Schüller
Als unabhängiger Vermittler, der an keinen Träger gebunden ist, können wir Ihnen aus der Vielzahl der Marktangebote das für Sie am besten geeignete Haus, Heim oder Pflege-/Betreuungspersonal herausfiltern und anbieten. Wir öffnen Ihnen alle Türen, ob zu einer liebevollen Betreuung in den eigenen vier Wänden oder zu einer inspirierenden Hausgemeinschaft, in der Sie neu aufleben können. Nehmen Sie Kontakt auf und wir schaffen für Sie neue Kontakte.

» Kurt Schüller, Geschäftsführer